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Allgemeines

 
Ausbildungsprofil 
 
Friseure und Friseurinnen gestalten Frisuren und führen pflegende und dekorative kosmetische Behandlungen der Haut einschließlich Maniküre aus.
Ein wesentliches Element ihrer Berufstätigkeit besteht darin, Kunden typgerecht zu beraten.

 
  • Friseure und Friseurinnen
  • beurteilen, reinigen und pflegen Haar und Kopfhaut,
  • beherrschen verschiedene Haarschneidetechniken,
  • formen Frisuren durch Wickel-, Wellen-, Föhn- und Frisiertechniken,
  • führen Dauerwellen und farbverändernde Haarbehandlungen aus,
  • beurteilen, reinigen und pflegen Haut und Fingernägel,
  • gestalten Make-up.1
 
 
 

Voraussetzungen

 
Der Friseurberuf gehört somit zu den Berufen, bei denen umfassende Dienstleistungen erbracht werden, die hohe Kompetenzen in den Bereichen Beratung, Behandlung und Beurteilung verlangen.
Neben dem soliden handwerklichen Können wird von Friseuren und Friseurinnen
ein hohes Maß an fachlichem Wissen verlangt.
 
Eigenschaften die von Friseuren/ Friseurinnen erwartet werden:

 

  • Freundlichkeit,
  • Einfühlungsvermögen,
  • Menschenkenntnis,
  • Kommunikationsfähigkeit,
  • Kreativität und Flexibilität,
  • Engagement und Zuverlässigkeit,
  • Handwerkliches Geschick
 
Als Dienstleistende müssen sie ihr Handeln und Auftreten an den Erwartungen und Wünschen der Kunden orientieren und durch ihre berufliche Handlungsfähigkeit erfüllen.2
 
 
 

Ausbildungsdauer:


Die Ausbildung zur Friseurinn/ zum Friseur dauert 3 Ausbildungsjahre.
Diese werden im dualen System in Betrieb und Berufsschule durchgeführt.
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1 vgl. Ausbildungsberufsbild des Bundesinstituts für Berufsbildung (BBIB)d
2 Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstr. 155, 80797 München,