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Kfm. Grundbildung

 
Die kaufmännische Grundbildung wird im Rahmen der staatlich anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberufe mit Ausnahme weniger Sonderfälle – z. B. der Ausbildung zur/-m Groß- und Außenhandels- bzw. Industriekauffrau/-kaufmann – an der Berufsschule Miesbach als 10. Klasse geführt und ist Pflicht für alle dreijährigen Ausbildungsverhältnisse (Klassenbezeichnung „WG 10“).
 
 
1. Eingangsvoraussetzungen und Dauer
 
Die kaufmännische Grundbildung erstreckt sich auf ein Schuljahr.
Betroffen sind die Auszubildenden mit folgenden Ausbildungsverhältnissen:
 
  • Hauptschüler/-innen (mit dreijähriger Ausbildungsdauer)
  • Schüler/-innen mit mittlerem Bildungsabschluss und ohne
  • kaufmännische Vorkenntnisse (mit drei- oder zweieinhalbjähriger Ausbildungsdauer)
 
2. Ausbildungsinhalte bzw. Fächerspiegel
 
Die Ausbildungsinhalte werden in folgenden Fächern vermittelt:
 
  • Allgemeine Wirtschaftslehre
  • Buchführung
  • Wirtschaftsrechnen
  • Berufsbezogene Projektarbeit
  • Sozialkunde
  • Deutsch
  • Religion
  • Sport
 
In sämtlichen Fächern werden moderne Kommunikationsmittel wie Laptops, PCs und Beamer eingesetzt und im Bedarfsfall das Intranet der Berufsschule sowie das Internet zur Informationsbeschaffung genützt. Zur Informationsverarbeitung verwenden unsere Schüler Word, Excel und Power Point.
 
3. Unterrichtsorganisation
 
Der Berufsschulunterricht ist als Blockunterricht organisiert.
Die Unterrichtsdauer erstreckt sich über 10 Unterrichtswochen pro Schuljahr, in der Regel verteilt auf vier oder fünf Blöcke mit einer Länge von zwei oder drei Wochen.
 
4. Prüfung und Prüfungsgegenstände
 
Eine eigene Prüfung findet nicht statt. Die Inhalte der einzelnen Fächer sind jedoch Gegenstand der jeweiligen IHK- und HWK-Prüfungen.
 
Hilfreicher Link zu weiteren Informationen: www.berufenet.arbeitsagentur.de/berufe
 
Staatliches Berufliches Schulzentrum Miesbach
Abteilung Wirtschaft und Verwaltung – Kaufmännische Grundbildung